Bußgeld oder Fördermittel?

Viele glauben an einen schlechten Scherz! Doch es ist die Wahrheit! Immobilienbesitzer, die die Vorschriften des ab 1.11.2020 gültigen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) missachten, werden zur Kasse gebeten – und zwar heftig!

 

 

Es gibt eine spezielle Bußgeldtabelle! 

Eine Kostprobe: Nicht nach Vorschrift gedämmte "Obere Geschoßdecke" kostet ab 5.000 € Bußgeld! Sie glauben das nicht? Dann fragen Sie bitte bei BAFA, Dena oder auch bei den Bau-Ordnungsämtern nach! Oder googeln Sie: GEG § 108. Natürlich gibt es auch ein paar Ausnahmen für Härtefälle! Lassen Sie durch uns überprüfen, wie weit es Ihre Immobilie betrifft!

 

Stellen Sie sich bitte jetzt die Frage: Erfüllt meine Immobilie die erforderlichen Vorschriften und /oder treffen für mich Sonderregelungen zu?

 

Wir beraten Sie gern und kostengünstig und stellen Ihnen auch die benötigten amtlich gültigen Dokumente aus, damit Sie sich in Ruhe entspannen können!

 

Diese Beratung wird in fast allen Fällen staatlich gefördert!

Fördergeld statt Bußgeld - das sollte jetzt Ihre Devise sein!

 

Energie-Spar-Maßnahmen (Wärmedämmung, Heizung, Fenster) werden momentan sehr stark gefördert! Es lohnt sich! 

 

Diese Gelder stehen auch Ihnen zu!

 

Wir assistieren bei der Fördermittel-Antragstellung und generieren die erforderlichen Codes für Sie (z. B. für BAFA- und KfW-Fördergelder)!

 

Antworten Sie noch heute! 

 

Denn wenn das Ordnungsamt erst einmal bei Ihnen war und etwas gefunden hat, dann ist es zu spät! Dann zahlen Sie! Einspruch zwecklos, denn es geht um das Klima! Fristen gibt es nicht mehr, die sind allesamt abgelaufen!

 

Anmerkung: Eine vernünftige Dämmung macht sich natürlich nach kurzer Zeit bezahlt – es ist also keine verlorene Investition wie zum Beispiel ein Bußgeld! Siehe Rubrik "Neuer Dämmstoff"!

 

 

 

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